Die bayerischen Koalitionsparteien sind in ihrer „Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm“ (Drs. 125/50 [Beschluss]) übereingekommen, die freie Fahrt für über 4 Mio. Motorradfahrer an Sonn- und Feiertagen einzuschränken.

Der AfD-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Verkehrsausschusses, Dr. Ralph Müller sagt hierzu:

„Die Stoßrichtung des Regierungsantrages ist es, erneut in die private Lebensgestaltung ehemals freier Bürger einzugreifen und ihnen die Wochenendfahrten mit von Verbrennungsmotoren angetriebenen Zweirädern zu untersagen. Auf diesem Weg wird gleichzeitig auch der Irrwitz des Technikwechsels hin zur Elektromobilität für die zweirädrige Fortbewegung erzwungen. Als vorgeschobener Anlass dient, anders als bei den Pkw, nicht der Schadstoffausstoß, sondern der Lärmschutz als Deckmantel.“

Josef Seidl und Dr. Ralph Müller unterstreichen in ihrer Stellungnahme zum Antrag der bayerischen Regierungsparteien, dass die Lärmemission der meisten zweirädrigen Chopper, Cruiser, Bobber, Bagger und Enduros ist seit Jahren im Verhältnis zur Leistung ebenso gesunken wie der Verbrauch.

Der AfD-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Verkehrsausschusses Josef Seidl sagt hierzu:

„Die Lärmentwicklung wird nämlich schon seit Jahren durch Geräuschverordnungen der EU reglementiert und beständig weiter gedrosselt. Seit 1. Januar 2016 werden neue Typengenehmigungen nach der EU-Verordnung Nr. 168/2013 nur nach Einhaltung ganz harter Kriterien hinsichtlich der Lärmentwicklung – und übrigens auch der Abgasnorm Euro 4 – erteilt. Ein nun darüberhinausgehendes Fahrverbot für Motorräder an Sonn- und Feiertagen würde nur belegen, dass entweder der Gesetzgeber seinem eigenen Regelwerk bzw. dem der EU nicht über den Weg traut oder, dass ganz andere Gründe für das Verbot maßgeblich sind.“