Im Rechtsstreit zwischen dem Online-Marktplatz Airbnb und der Stadt München um die Herausgabe personenbezogener Daten, hat die Landeshauptstadt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Niederlage erlitten. Airbnb muss, gemäß dem nun vorliegenden Urteil, die Namen und Adressen von Anbietern illegaler Ferienwohnungen nicht herausgeben.

Der Metropolbeauftragte der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag Uli Henkel sagt hierzu:

„In München herrscht seit Jahren eine unglaubliche Wohnungsknappheit, da sollten wirklich alle verfügbaren Wohnungen auch dem regulären Mietmarkt zur Verfügung stehen.“

„Die Zweckentfremdungsverordnung sei mit der Gestattung von 8 Wochen jährlicher Kurzzeitvermietung ohnehin schon recht großzügig, dass Wohnungseigentümer aber ihre Wohnungen ausschließlich für solche Airbnb Vermietung nutzen, weil dort in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen ist, das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, da damit der Wohnungsmarkt für reguläre Mieter noch mehr einschränkt werde“, so Henkel weiter.

Die AfD-Fraktion steht in ihrer Grundeinstellung zur freien Marktwirtschaft und steht Eingriffen in die Entscheidungsfreiheit von Privatpersonen grundsätzlich skeptisch gegenüber.

„Man dürfe aber bei eklatanten Verstößen gegen die Sozialverträglichkeit einzelner Praktiken sehr wohl daran erinnern, dass gem. Art 14 II GG “Eigentum verpflichtet” und müsse in diesen Fällen auch entsprechend für das Allgemeinwohl eintreten. Eine solche Situation liegt vor dem Hintergrund der Münchner Wohnungsknappheit im Fall der unzulässigen Vermietung von Ferienwohnungen definitiv vor. Die hiesige städtische Hotellerie biete ausreichend Zimmer in jeder Preisklasse für Münchens Gäste an und sei, gerade nach Corona, auch auf eine möglichst gute Auslastung angewiesen“, so Henkel.

„Wir fordern die Landeshauptstadt München dazu auf, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs einzulegen,“ so Henkel.