Die bayerische AfD-Landtagsfraktion hat bereits letzte Woche beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingeleitet. Der Antrag richtet sich gegen den Erlass der aktuellen bayerischen Corona-Verordnung. Die AfD-Fraktion rügt sowohl eine Verletzung der organschaftlichen Rechte des Landtags als auch die Verletzung eigener organschaftlichen Rechte.

Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass derart weitgehende Grundrechtseingriffe, wenn, dann nur auf Grundlage eines förmlichen Parlamentsgesetzes zulässig sind. Mit dieser Auffassung steht die AfD-Fraktion bei weitem nicht allein dar. Bereits mit Beschluss vom 27.04.2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof München ausgeführt: „Je länger die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fortbestehen, desto mehr spricht dafür, dass sie der Ermächtigung durch ein besonderes förmliches Bundesgesetz bedürfen.“

Die AfD-Fraktion hält den vom VGH München beschriebenen Zeitpunkt für längst gekommen.

Darüber hinaus haben drei AfD-Mitglieder sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Christoph Maier, letzterer sowohl als Abgeordneter als auch als Privatperson handelnd, eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Auch die Popularklage richtet sich gegen die aktuelle vierte bayerische Corona-Verordnung, die nach Auffassung der Kläger sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig ist.

Ob entsprechende Eilanträge noch ergänzend eingereicht und begründet werden, ist derzeit noch offen.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, führt hierzu aus: „Sowohl die AfD-Fraktion als auch wir als AfD-Mitglieder wollen nicht länger zusehen, wie die immer noch viel zu radikale bayerische Corona-Verordnung weiterhin massive Schäden an der Demokratie und im Bereich der gesamten Wirtschaft anrichtet. Wir fordern die sofortige Aufhebung und sind zuversichtlich, dass wir jedenfalls und spätestens im Hauptsacheverfahren die Verordnung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu Fall bringen werden. Es ist erschreckend, dass jede neue Variante der bayerischen Corona-Verordnung insbesondere neue Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz vorsieht.“

„Herr Söder und Frau Huml sind, was die Einhaltung der Verfassung anbelangt, beratungsresistent. Wir müssen diesen hochinfektiösen CSU-Virus des permanenten Verfassungsbruchs sofort stoppen. Anstatt sich auf Drohungen gegenüber dem Nachbarbundesland Thüringen zu konzentrieren, wo die Zahl der Verfassungsverstöße zwar auch nicht niedriger, aber immerhin das Ausmaß der angekündigten sog. „Lockerungen“ deutlich größer ist, sollte die demokratie-

und wirtschaftsfeindliche CSU die bayerische Verordnung sofort aufheben, hilfsweise, zumindest wie in Thüringen geplant, die Regelung von Einschränkungen künftig den Landkreisen überlassen“, so Ebner-Steiner.

Die Begründung der Popularklage wird noch heute vorab per Fax beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden. Die Begründung, der bereits letzte Woche eingereichten Anträge im Organstreitverfahren, soll im Laufe der Woche eingereicht werden.