Die Staatsregierung nimmt den Antrag der AfD-Abgeordneten Ralf Stadler und Andreas Winhart auf, Ausschusssitzungen in Form von Videokonferenzen abzuhalten und ändert dazu die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag. Der Rechtsausschuss hat die dafür notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung vorberaten und einstimmig befürwortet. Endgültig beschließen wird es der Landtag. Die Geschäftsordnung soll während der Coronapandemie unter engen Voraussetzungen digitale Tagungen und Gesetzesberatungen der Ausschüsse ermöglichen, generell sollen aber weiterhin Präsenzsitzungen mit weniger Teilnehmern angestrebt werden. Vorangetrieben haben das Thema Videokonferenzen maßgeblich die AfD-Abgeordneten Ralf Stadler und Andreas Winhart, indem sie für die AfD-Fraktion den Antrag gestellt haben, Ausschusssitzungen per Videokonferenzen abzuhalten.

Dazu sagt der AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler:

„Ich freue mich sehr, dass der Antrag im Ergebnis erfolgreich war. Damit halten wir den parlamentarischen Betrieb am Laufen. Es wurden zunächst fast alle Fachausschüsse des Bayerischen Landtags wegen der Coronakrise ausgesetzt. So findet auch der Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in dem ich Mitglied bin, nicht statt. Durch die Aussetzung der Ausschusssitzungen war es kaum mehr möglich, dringend benötigte politische Impulse zu setzen. Gerade jetzt, in dieser prekären Lage, ist es wichtig, dass Anträge eingebracht werden können und der politische Betrieb fortgesetzt wird und die demokratischen Rechte der Parteien, insbesondere der Opposition weiterhin garantiert werden.

Es kann nicht sein, dass der digitale Fortschritt vor der Landtagspforte haltmacht und die politischen Organe damit praktisch zum Erliegen kommen. Vor allem nicht angesichts der zahlreichen technischen Möglichkeiten, die derzeit auch von Unternehmen genutzt werden, um beispielsweise via Homeoffice geordnete Arbeitsabläufe zu ermöglichen. Auch der Landtag sollte die Möglichkeiten, die uns die Digitalisierung bietet, nutzen. Nicht zuletzt sind wir es den Bürgern schuldig, in dieser schweren Lage notwendige Entscheidungen zu treffen, die durch die parlamentarischen Gremien und Fachausschüsse entsprechend demokratisch legitimiert und fachlich geprüft wurden.“