Wie die Main-Post am 9. Dezember meldete, wurde in der vergangenen Woche die bereits beschlossene Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen 22-jährigen Afghanen unter anderem auf maßgebliche Initiative von Barbara Stamm (CSU) verhindert, weil er sich im unterfränkischen Erlenbach derzeit in Ausbildung zum Pflegefachhelfer befindet.

Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner:

„Der Aufenthalt eines abgelehnten Asylbewerbers auf deutschem Boden ist ein Straftatbestand. Das deutsche Asylrecht ist hier unmissverständlich. Es darf nicht aufgrund arbeitsmarktpolitischer Erwägungen ausgehebelt werden.

Es ist ein verheerendes Signal an die im Abschiebevollzug diensttuenden Beamten, an alle steuerzahlenden und gesetzestreuen Bürger, wenn mit einem Anruf von Frau Stamm Illegalität in Legalität umgedeutet wird. Ich werde von der Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage Aufklärung darüber verlangen, wieso in Bayern geltendes Recht sozusagen ‚par ordre du mufti‘ außer Kraft gesetzt werden kann!

Die Rechtsstaatlichkeit ist eines der höchsten Güter unseres demokratischen Gemeinwesens. Zu ihrer Wahrung fordert die AfD die flächendeckende und ausnahmslose Anwendung der bestehenden Gesetze.“