Die Bayerische Staatsregierung will einen wertunabhängigen, flächenbezogenen Bewertungsansatz für die Grundsteuer schaffen. Der Bayerische Städtetag sieht dies kritisch, weil eine Wertkomponente bei der Besteuerung der Grundstücke fehlt. Er lehnt zudem Überlegungen der Staatsregierung ab, in großen Städten eine Zonierung für die Grundsteuer zu schaffen.

Dazu sagt Katrin Ebner-Steiner, Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin:

„Die AfD hat die nun verabschiedete Reform der Grundsteuer, die infolge der verfassungswidrigen Grundstückswerte nötig wurde, von Anfang an kritisiert. Wir haben für deren Streichung plädiert und vorgeschlagen, die Kommunen an der Einkommensteuer zu beteiligen. Das wäre aus unserer Sicht, der sinnvollste und vor allem auch sozial fairste Weg gewesen.

Die Reform enthält eine Öffnungsklausel, die die Staatsregierung nutzen will. Es soll das Flächenmodell angewandt werden mit der Folge, dass an städtischen Randlagen die gleiche Grundsteuer anfällt wie in den ‚teureren‘ Innenstadtvierteln. Das kritisiert zurecht nun auch der Städtetag. Denn ländliche Gegenden in Bayern kommen damit schlechter weg. Berechnungen von Wohnflächen gestalten sich zudem als ungenau und können von den Behörden nur schwer kontrolliert werden. Mit dem am Äquivalenzprinzip orientierten Flächenmodell wird insgesamt ein nicht an der steuerlichen Leistungsfähigkeit gemessenes und somit wenig soziales Modell verwirklicht.“