Mit der Wiedereinführung des Meisterzwangs in zwölf Handwerksberufen wird derzeit eine Kernforderung der AfD umgesetzt. Ab Anfang 2020 soll diese Änderung der Handwerksordnung in Kraft treten.

Dazu sagt Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion:

„Die Rückkehr zur Meisterpflicht ist ein erster Schritt. Nun muss die Regelung auf weitere Berufe ausgedehnt und für die Gastronomie ein Befähigungsnachweis eingeführt werden. Als die AfD-Fraktion im Bundestag im September 2018 einen Antrag zur Wiedereinführung des Meisterzwangs einbrachte, wurde der Vorschlag noch von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Jetzt wird die Forderung doch umgesetzt. Die Arbeit der AfD wirkt!

Die Förderung des Handwerks liegt mir als Metzgermeister sehr am Herzen. Durch die Abschaffung der Meisterpflicht im Jahr 2004 durch die rot-grüne Regierung war die Qualitätssicherung nicht mehr in jedem Handwerk gesichert. Die Wiedereinführung der bewährten Regelung in zwölf Berufen ist nun ein erster Schritt in die richtige Richtung, um diese Entscheidung zu korrigieren. Beim Thema Qualitätssicherung in der Gastronomie lohnt sich außerdem ein Blick in unser Nachbarland Österreich. Dort ist ein Befähigungsnachweis für die Anmeldung eines Gastgewerbes erforderlich, beispielsweise bei Eröffnung eines Restaurants. Diese Regelung wäre auch in Deutschland sehr sinnvoll.“