Die 85-jährige „Oma Ingrid“ stand schon mehrere Male wegen Ladendiebstahls vor Gericht. 2017 saß die Rentnerin aus Bad Wörishofen sogar im Gefängnis. Damals war sie wegen eines Diebstahls von Lebensmitteln zu drei Monaten Haft verurteilt worden, durfte die Haftanstalt aber nach 55 Tagen vorzeitig verlassen. Noch während ihrer Bewährungszeit stahl sie jedoch in einem Supermarkt erneut Waren für knapp 18 Euro. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte die Seniorin daraufhin im vergangenen August zu vier Monaten Haft ohne Bewährung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten dagegen Berufung ein: Während die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für die Wiederholungstäterin erwirken will, strebt ihr Anwalt aufgrund ihres hohen Alters ein milderes Urteil an. Das Landgericht Memmingen befasst sich heute erneut mit ihrem Fall.

Dazu sagt Ulrich Singer, schwäbischer AfD-Landtagsabgeordneter und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Wieder einmal zeigt unsere Justiz, dass sie mit zweierlei Maß misst. Während Schwerkriminelle allzu oft den Gerichtssaal mit einer lächerlichen Bewährungsstrafe verlassen, bekommt eine 85-jährige Frau wegen eines Bagatelldeliktes die ganze Härte des Rechtsstaates zu spüren. Erhalten gefährliche Verbrecher sonst aufgrund angeblicher Traumatisierungen oder kulturell bedingter ‚Missverständnisse‘ mildernde Umstände zugesprochen, so spielt die Armut der Seniorin offenbar keine Rolle. Die Frau, die früher als Schneiderin tätig war, konnte sich wochenlang nur von Knäckebrot und Wasser ernähren. Zwar ist Diebstahl eine Straftat und muss prinzipiell geahndet werden, aber es muss auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Und vor allem sollte die Politik Altersarmut wirksam bekämpfen, anstatt die Not zu kriminalisieren. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss von seiner Rente leben können und nicht aus Hunger stehlen oder Pfandflaschen sammeln müssen.“