Am 20. Oktober 2026 haben CSU und Freie Wähler einen Antrag zur EU-Methanverordnung eingebracht (Drs. 19/14042), der wesentliche Forderungen eines bereits am 7. Juli eingereichten AfD-Antrags (Drs. 19/12782) aufgreift. Beide kritisieren überzogene Bürokratie und Belastungen für die Energiewirtschaft. Während die Regierungsfraktionen jedoch lediglich Importauflagen streichen oder verschieben und die Verordnung überarbeiten wollen, fordert die AfD deren vollständige Aufhebung. Die AfD-Fraktion will ihren Antrag deshalb in einer kommenden Plenarsitzung zur Abstimmung stellen.

Gerd Mannes, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt dazu:

„Erst übernimmt die CSU mit über drei Monaten Verspätung unsere Kritik an der EU-Methanverordnung, dann kneift sie vor der entscheidenden Konsequenz. Statt das Bürokratiemonster abzuschaffen, will sie lediglich einzelne Vorschriften entschärfen. Das ist halbherzige Symbolpolitik! Bayerns Energieunternehmen brauchen echte Entlastung und Versorgungssicherheit, keine Verschiebung bürokratischer Pflichten. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich für die vollständige Aufhebung der EU-Methanverordnung einzusetzen und zusätzliche nationale Verschärfungen auszuschließen. Deshalb bringen wir unseren Antrag erneut auf die Tagesordnung des Plenums. Dort kann die CSU Farbe bekennen: Meint sie ihren Bürokratieabbau ernst oder bleibt es wieder bei bloßen Ankündigungen?“