Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf in die heutige Plenarsitzung eingebracht, in dem sie die Einführung einer fünfjährigen Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Staatsregierung, des Bayerischen Landtags oder vergleichbarer Organe des Bundes oder der Bundesländer vor einer Wahl in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof fordert (Drs. 19/14014).
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Rene Dierkes, erklärt dazu:
„Die Gewaltenteilung gehört zu den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung. Legislative, Exekutive und Judikative sollen getrennt bleiben. Die Politik und ihre rechtliche Kontrolle dürfen nicht in denselben Händen liegen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof nimmt eine besondere Stellung ein: Er prüft staatliches Handeln am Maßstab der Bayerischen Verfassung, entscheidet über Organstreitigkeiten, Wahlprüfungen und Anklagen gegen Regierungsmitglieder. Seine Autorität hängt davon ab, dass die Bürger auf eine hinreichende Distanz zwischen Politik und richterlicher Tätigkeit vertrauen können. Das geltende Recht verhindert aber nur die gleichzeitige Zugehörigkeit. Ein früherer Politiker kann nach dem Ausscheiden aus seinem Amt sofort zum Verfassungsrichter gewählt werden. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass bei der Besetzung des Verfassungsgerichtshofs parteipolitische Nähe maßgeblich ist.
Unser Gesetzentwurf sieht deshalb eine Karenzzeit von fünf Jahren für ehemalige Mitglieder des Landtags, der Staatsregierung sowie entsprechender Organe des Bundes und der Länder vor. Dadurch sichern wir die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes.“