Im Oktober 2025 hatte die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Antrag mit dem Ziel eingebracht, die Förderung von Projekten in Tunesien an die Rücknahmebereitschaft für eigene Staatsbürger knüpfen. Dazu sollten auch die Fördermittel für Tunesien im Rahmen des „Bayerischen Afrikapakets“ als Anreiz oder notfalls auch als Druckmitteleingesetzt werden. Der Antrag wurde im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten wie auch im Plenum – wie gewohnt – mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Jetzt wirft die Antwort auf eine Anfrage neues Licht auf die Sache.
Der stellvertretende Vorsitzende und europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, erklärt dazu:
„Bei der Begründung der Ablehnung unseres Antrags verwies der Kollege von der CSU auf die ‚gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Generalkonsulat Tunesiens in München‘. 2024 habe es 61 Abschiebungen von Tunesiern aus Bayern gegeben, 2025 dann 75. Auf meine Anfrage hat mir Staatsminister Joachim Herrmann letzte Woche mitgeteilt, dass sich Ende letzten Jahres immerhin 229 ausreisepflichtige tunesische Staatsangehörige in Zuständigkeit bayerischer Ausländerbehörden befanden. Dagegen wirken die Abschiebezahlen doch ziemlich dünn. Besonders, wenn man sich vor Augen führt, wie in Bayern die Anzahl der Verurteilten mit tunesischer Staatsangehörigkeit in die Höhe geschnellt ist. 2022 waren es noch 294, 2023 schon 501 und 2024 dann 721. Auch diese Zahlen hat das Innenministerium geliefert. Sie zeigen klar, wie sinnvoll und notwendig unser Antrag ist. Die CSU wäre gut beraten, sich den Realitäten zu stellen, anstatt sich selbstgefällig auf dem Status quo auszuruhen.“