Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, wenn das Gesamtprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern bezüglich einer Klage gegen die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags entschieden. Die Klägerin hatte argumentiert, ihr stehe das Recht zu, die Zahlung zu verweigern, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete. Der Rechtsstreit wurde zur neuerlichen Verhandlung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

Ferdinand Mang kommentiert dies als rundfunkpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und Mitglied im BR-Rundfunkrat wie folgt:

„Dieses Urteil ist ein Erfolg und entspricht in weiten Teilen der Position der AfD: Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen Vielfalt und Ausgewogenheit gegeben sein. Nur dann ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungskonform. Die Berichterstattung des Staatsfunks spricht jedoch nicht dafür, dass dies tatsächlich der Fall ist. Im Gegenteil: Die einseitige Darstellung der Migrationspolitik, die unkritische Behandlung der Coronamaßnahmen einschließlich der Impfung, das ständige Werben für den Klimaschutz und die grüne Energiewende sowie die weitgehende Ausgrenzung der AfD aus Talkshows zeigen dauerhaft eine einseitig ideologische Ausrichtung. Der Rundfunk verfehlt seinen verfassungsmäßigen Auftrag nicht nur gröblich, sondern er leistet geradezu einen Offenbarungseid!“

Benjamin Nolte, ebenfalls Mitglied der AfD-Fraktion im BR-Rundfunkrat, stimmt zu:

„Selbstverständlich hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen breiten journalistischen Gestaltungsspielraum. Aber dazu gehört auch, rechte Meinungen, wie sie in weiten Teilen der Bevölkerung vertreten werden, abzubilden. Dieser Aufgabe kommt er nicht nach. Die AfD tritt dafür ein, den Rundfunk grundsätzlich zu reformieren: weg von linker Indoktrination hin zu ausgewogener Information! Wir fordern einen verschlankten, steuerfinanzierten Rundfunk über haushalterische Verpflichtungsermächtigungen ohne Zwangsgebühren. Die Bürger müssen selbst entscheiden dürfen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Wir sind zuversichtlich, dass der Ausgang dieses Rechtsstreites unsere Position abschließend bestätigt: Der Rundfunk ist mit seinem derzeitigen Angebot nicht verfassungsgemäß.“