Die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Ilse Aigner, hat einen Gästevorschlag des AfD-Abgeordneten Benjamin Nolte zurückgewiesen. Sie verweigerte dem von Nolte eingeladenen Gast die Teilnahme am Sommerfest des Parlaments am 22. Juli und verletzte damit einmal mehr ihre Neutralitätspflicht. Zur Begründung zog sie das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD heran. Nachdem der Versuch gescheitert ist, die Sache gütlich beizulegen, sieht sich die AfD-Fraktion veranlasst, gegen die Landtagspräsidentin rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, erklärt dazu Folgendes:
„Die Landtagspräsidentin sollte politisch neutral auftreten. Leider instrumentalisiert sie ihr Amt jedoch, um Einfluss im politischen Meinungskampf auszuüben. Die Ausladung des Gastes eines Abgeordneten unter Verweis auf Verlautbarungen des Verfassungsschutzes ist besonders brisant. Das Bundesamt hat sein Gutachten durch seine Stillhalte-Zusage vor dem Verwaltungsgericht Köln schließlich selbst de facto suspendiert. Das bedeutet, dass es derzeit keine rechtlichen Schlüsse daraus ableitet. Nur Frau Aigner glaubt offenbar, aus diesem Gutachten Konsequenzen zulasten der AfD ziehen zu können. Dies ist ein erschreckender Missbrauch eines politisch motivierten Gutachtens einer weisungsgebundenen Behörde! Wir stellen uns diesem Versuch, die Rechte der demokratischen Opposition einzuschränken, konsequent entschieden entgegen.“