Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat im Wirtschaftsausschuss einen Antrag eingebracht, in dem sie die Staatsregierung auffordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene für verbindliche Transparenzregeln für private Medien einzusetzen (Drs. 19/6912). Konkret sollen die Eigentumsverhältnisse, die Mitgliedschaften von Autoren, Ressortleitern und Redakteuren in sogenannten Tendenzbetrieben (§ 118 BetrVG) sowie größere Spenden im Impressum offengelegt werden müssen.

Private Medien prägen maßgeblich die öffentliche Meinungsbildung. Jedoch sind ihre politischen, wirtschaftlichen und weltanschaulichen Tendenzen oft intransparent. Exemplarisch zeigt sich das beim Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), an dem die SPD mit 23,1 Prozent beteiligt ist, oder bei Journalisten, die im Young-Leaders-Programm der Atlantik-Brücke aktiv sind. Auch finanzielle Zuwendungen von Stiftungen wie der Bill & Melinda Gates Foundation, den Open Society Foundations oder US-Regierungsstellen an Medien wie „Spiegel“, „Süddeutsche Zeitung“ oder „Correctiv“ verdeutlichen den Einfluss externer Geldgeber.

Florian Köhler, medien- und digitalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt dazu:

„Eine transparente Offenlegung von Eigentumsstrukturen, Netzwerkmitgliedschaften und Spenden ist unverzichtbar, um den Bürgern eine fundierte Einordnung der Medieninhalte zu ermöglichen und die Meinungsfreiheit zu schützen. Während Transparenzregeln für Parteien und Abgeordnete selbstverständlich sind, fehlt diese wichtige Kontrollinstanz bei privaten Medien. Unser Antrag setzt hier an und fordert klare gesetzliche Vorgaben für mehr Informationsgerechtigkeit in der Medienlandschaft.“

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