Wie aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Maier hervorgeht, liegen gegen 34 Personen rechtskräftige Urteile und Strafbefehle vor, die Straftaten während der „Augsburger Krawallnacht“ von 2021 begangen haben. Neun Täter wurden nicht in Deutschland geboren, zehn haben, wie einer Tabelle des Justizministeriums zu entnehmen ist, keine deutsche Staatsangehörigkeit, und fünf haben neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit.

Fast alle ausländischen Täter kamen mit Bewährungs- oder Geldstrafen davon. Ausweisungen fanden nicht statt. „Alle verurteilten Personen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, halten sich weiterhin im Bundesgebiet auf“, ließ Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mitteilen.

Christoph Maier äußert sich als rechts- und remigrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag dazu wie folgt:

„Polizeibeamte wurden damals von einem Mob, zum großen Teil ausländischer Herkunft, angegriffen und wüst beleidigt. Zu Unrecht wurden friedlich feiernde Studenten in Mithaftung genommen, als manche von Ausschreitungen der ‚Partyszene‘ sprachen. Wie meine Anfrage jetzt aufdeckte, hatten diese Straftaten für die Täter kaum Konsequenzen.

Ein Beispiel für viele ist ein 19-jähriger Äthiopier: Er wurde trotz unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, mehrfacher Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte bloß zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Haft, Abschiebung, Heimflug? Fehlanzeige!

Ich fordere Bundes- und Staatsregierung dazu auf, der Kuscheljustiz ein Ende zu bereiten und dafür zu sorgen, dass kriminelle Migranten abgeschoben werden. Das Maß ist voll!“