In der heutigen Plenarsitzung stellte die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldes in zweiter Lesung vor. Menschen mit Hörbehinderung erfahren nicht die nötige finanzielle Unterstützung, so der Fraktionsvorsitzende und behindertenpolitische Sprecher Ulrich Singer.

Singer führt weiter aus:

„Die Behindertenverbände fordern seit langer Zeit ein eigenes Bayerisches Gehörlosengeld, was auch der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, bestätigte.

Doch leider bleibt es seitens der Staatsregierung immer nur bei Versprechungen, und echte Teilhabe ist für Menschen mit Hörbehinderung in Bayern nach wie vor nicht gegeben. Nach einem Fachgespräch im Sozialausschuss kündigten CSU und Freie Wähler zwar an, den Bedarf prüfen zu wollen, doch seither ist nicht viel geschehen.

Wirkliche Teilhabe ist für viele Menschen mit Hörbehinderung nur mit einem Gesprächsdolmetscher möglich, und hierfür bedarf es einer finanziellen Unterstützung. Daher fordern wir die Einführung eines Bayerischen Gehörlosengeldes von rund 130 Euro pro Monat als Nachteilsausgleich für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Bayern.“