Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Stärkung der Verteidigerrechte und damit die Änderung des § 137 der Strafprozessordnung (StPO). Damit soll erreicht werden, dass die Arbeit des Anwalts nicht durch Auflagen oder sonstige unverhältnismäßige Bedingungen erschwert wird. Nötige Hilfsmittel wie Akten, elektronische Datensammlungen oder Kommunikationsgeräte sollen jederzeit im Verfahren mitgeführt werden dürfen.

Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, führt hierzu weiter aus:

„Unser Strafrecht und besonders das Strafprozessrecht bergen wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ein hohes Risiko der Schikane und der Verletzung der Menschenwürde. Zwar sind Verteidigerrechte in der StPO erwähnt, aber nicht explizit ausformuliert, was staatlicher Willkür zu Lasten der Beschuldigten Tür und Tor öffnet. Exemplarisch sei hier die Nutzung von Laptops genannt. So ist es möglich, dass den Verteidigern vor einem gerichtlichen Verfahren die Laptops abgenommen werden, wodurch der Zugriff auf elektronische Daten unmöglich ist.

In einigen Fällen soll es sogar schon vorgekommen sein, dass Verteidiger ihre Mobiltelefone abgeben mussten. Damit wird die Möglichkeit zur Einholung wichtiger Informationen während des Prozesses unterbunden. Dabei zählt der Informationsaustausch zu den Bedingungen einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie.

Aus Gründen der Verfahrensfairness und der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bedarf es einer Änderung des § 137 der Strafprozessordnung. Die Rechte der Verteidiger müssen gestärkt werden!“