In der Rechtswissenschaft mehren sich Stimmen, die es für rechtswidrig halten, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten zum Gendern zwingen. Prof. Arnd Diringer, der Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg, weist in der Zeitung „Die Welt“ auf das Spannungsverhältnis zwischen der unternehmerischen Freiheit und den Grundrechten des Arbeitnehmers hin: Das Interesse eines Unternehmens kann darin bestehen, bestimmte Zielgruppen anzusprechen, die auf ‚genderkorrekte‘ Formulierungen Wert legen, oder auch nur darin, der Kritik von Gender-Aktivisten auszuweichen. Dem steht jedoch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit der Mitarbeiter entgegen.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, kommentiert dies wie folgt: „Die ideologische Belehrung oder gar Beeinflussung von Mitarbeitern und Kunden ist nicht der Sinn wirtschaftlicher Betätigung. Vor allem, wenn der Mitarbeiter eines Unternehmens namentlich in Erscheinung tritt, ist es ihm nicht zumutbar, mit einer Ideologie identifiziert zu werden, die er nicht teilt oder gar ablehnt.

Ein Zwang zur Verwendung einer künstlichen ‚Gendersprache‘, die Ausdruck gewisser Meinungen etwa über die Anzahl oder beliebige Wählbarkeit der Geschlechter ist, stellt nur ein Beispiel für illegitime Bevormundung dar. Es wäre nicht anders, wenn Menschen genötigt würden, entgegen ihrer Überzeugung religiöse Dogmen oder parteipolitische Parolen zu verbreiten.

Die Altparteien haben die Gender-Ideologie lange genug gefördert und damit der Anmaßung einer kleinen Minderheit, ihre Weltanschauung für allgemeinverbindlich zu erklären, Vorschub geleistet. Als AfD treten wir dieser Zumutung entschieden entgegen. Wir sind für Meinungsfreiheit und gegen jeden Zwang zur Gendersprache!“