Der Europäische Gerichtshof hat nun in einer Entscheidung zu Gunsten einer bulgarischen Staatsbürgerin das hierzu gefällte Urteil des Finanzgerichts Bremen als „unionsrechtswidrig“ bezeichnet. Die Mutter dreier Kinder war nach Deutschland gezogen, doch die Familienkasse hatte ihr die Zahlung des Kindergeldes in den ersten drei Monaten verweigert. Das EuGH entschied nun, dass EU-Bürger sehr wohl Anrecht auf Kindergeld in den ersten drei Monaten haben, auch wenn sie keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, sagt hierzu:

„Die deutschen Bürger müssen tagtäglich mitansehen, wie die nach Brüssel ausgelagerte Souveränität beständig unseren Wohlstand und die wirtschaftlichen Grundlagen unserer Gesellschaft aushöhlen.

Das aktuelle Urteil des EuGH zeigt wieder einmal, dass unser Rechtssystem machtlos ist gegenüber dem Appetit der EU-Bürokraten.

Während unseren deutschen Bürgern das Sparen, Frieren und Hungern angeraten wird, erteilt man gleichzeitig eine Einladung an alle anderen EU-Bürger, nach Deutschland zu kommen und sich beim deutschen Sozialstaat zu bedienen.

Menschen, die keinen Tag in Deutschland gearbeitet haben, bekommen nun Kindergeld, für dessen Aufkommen der brave bayerische Steuerzahler herhalten muss. Diese Mehrbelastung für den deutschen, aber auch bayerischen Haushalt ist nicht mehr hinnehmbar.

Als AfD fordern wir in diesen Zeiten der unzähligen Krisen, dass das Geld der deutschen Steuerzahler in aller erster Linie für unsere Bürger eingesetzt wird. Diese mit Schulden finanzierte Geldverschwendung muss endlich ein Ende finden!“