Heute vor 73 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet. Dieses Datum markiert zugleich die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz als Verfassung des gesamten Deutschen Volkes.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Verkündung des Grundgesetzes gehört zu den großen Ereignissen der deutschen Geschichte. Anfangs war es nur als Provisorium gedacht, aber bald erwies es sich als herausragender Meilenstein der Rechtsgeschichte sowie unserer ethisch-philosophischen Tradition. Wer hätte damals gedacht, dass aus dem von Nationalsozialismus und Krieg verwüsteten Deutschland innerhalb weniger Jahre eine stabile Demokratie werden könnte?

Heute wird das Grundgesetz kaum noch von jemandem in Frage gestellt. Es bildet das allgemein akzeptierte und hochgeschätzte Fundament unseres Zusammenlebens. Gleichwohl ist seine Geltung nicht selbstverständlich, sondern muss immer wieder von den Bürgern gegen staatliche Übergriffe verteidigt werden. Vor allem die Grundrechtsbeschränkungen, die mit der grotesk überzeichneten Bedrohung durch das Corona-Virus legitimiert wurden, haben auf erschreckende Weise gezeigt, wie gefährdet die Grund- und Freiheitsrechte heute sind. Dies gilt ganz besonders für Bayern, dessen Ministerpräsidenten Söder vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mehrfach attestiert wurde, gegen unsere Verfassung verstoßen zu haben. Was für ein Tiefpunkt in der jüngeren deutschen und bayerischen Geschichte, der die Sonntagsreden und Selbstbeweihräucherungen der Staatsregierung Lügen straft!

Als AfD stehen wir fest auf dem Boden des Grundgesetzes und setzen uns gegen jeden Versuch zur Wehr, die Grundrechte einzuschränken und auszuhöhlen. Die AfD ist Deutschlands Grundgesetzpartei.“