In einer Schriftlichen Anfrage vom 12. März 2021 wollten die Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner und Ferdinand Mang wissen, wie viele Verträge die Ministerien der Staatsregierung, inklusive nachgeordneter Behörden, seit dem 1. Januar 2006 mit externen Dritten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen haben und wie hoch die Auftragsvolumen jeweils waren.

Die Staatsregierung berücksichtigte in ihrer Antwort alle Verträge mit einem Netto-Volumen über 50.000 Euro und kommt allein für den Zeitraum vom 11. Februar 2019 bis 12. März 2021 auf insgesamt 139 Verträge sowie 25 mehrjährige Rahmenverträge mit einem Gesamtvolumen von 51.764.613 Euro. Daneben wurden für den BayernFonds mehrere Verträge mit einem maximalen Volumen von 59 Millionen Euro netto zum Abruf bei Bedarf abgeschlossen.

Für alle Aufträge vor diesem Zeitraum verweist die Staatsregierung auf ihre Antworten zu früheren parlamentarischen Anfragen.

Die Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, sowie der haushaltspolitische Sprecher und stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Ferdinand Mang, äußern sich dazu wie folgt:

„Unsere Anfrage hat erschreckende Zustände aufgedeckt. Die Vergabe externer Beraterverträge in vielfacher Millionenhöhe war nicht nur im Bundesverteidigungsministerium zu Zeiten von der Leyens eine gängige Praxis, sondern wurde und wird auch von der Bayerischen Staatsregierung betrieben. Allein in den rund zwei Jahren, für die uns die Staatsregierung nun eine Auskunft erteilt hat, wurden rund 52 Millionen Euro Steuergeld für fragwürdige Berater ausgegeben! Und in dieser Summe sind viele Verträge noch gar nicht enthalten: Nicht nur kleinere Aufträge unter 50.000 Euro, sondern auch Rechtsgutachten, ‚wissenschaftliche Projektbegleitungen‘, IT-Dienstleistungen, Verträge für Baumaßnahmen und Evaluierungen bei Förderungen mit EU-Mitteln fanden keine Berücksichtigung. Überdies verweist die Staatsregierung darauf, dass mehrjährige Verträge nur dann einbezogen wurden, sofern entsprechende Unterlagen nach der vorgeschriebenen fünfjährigen Aufbewahrungsfrist noch vorhanden waren.

Die Gesamtsumme ist also noch weitaus höher als die von der Staatsregierung angegebene Zahl. Diese Verschwendung von Steuergeld für externe Berater muss ein Ende haben! Wozu verfügen die bayerischen Ministerien über hochqualifiziertes Personal? Wir fordern, dass künftig, wann immer es möglich ist, zuerst auf die eigenen Ressourcen zurückgegriffen wird, bevor externe Dienstleister beauftragt werden.“