Ein Bündnis aus Bürgern unter Beteiligung von Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Eilantrag in Form einer Popularklage gegen die für das kommende Schuljahr geplante Einführung des Islamunterrichts an bayerischen Schulen eingereicht.

Die Klage wird unter anderem damit begründet, dass die Bayerische Verfassung schlicht keine Möglichkeit für einen Islamunterricht in der geplanten Form als „Ethikunterricht 2.0“ vorsieht. Zudem stellt die Bevorzugung des Islams gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften wie beispielsweise den Buddhisten oder Juden einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot in Glaubensfragen und die Religionsfreiheit dar. Insbesondere verschwimmen im geplanten Islamunterricht die Grenzen zwischen Verkündung von Glaubenssätzen des Islams und dem von der Bayerischen Verfassung vorgesehenen neutralen Unterricht über Religionsgemeinschaften im Zuge des Ethikunterrichts.

Besonders gravierend ist zudem, dass die Einführung des Islamunterrichts eine erhebliche Gefahr für das flächendeckende Angebot des normalen Ethikunterrichts darstellt, da eventuell nicht mehr die Mindestzahl von fünf Schülern erreicht werden kann.

Um die Gefahr eines erheblichen Schadens von den bayerischen Schülern abzuwenden, soll die Einführung des Islamunterrichts zu Beginn des neuen Schuljahres im Zuge eines Eilverfahrens verhindert werden.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD Fraktion, Christoph Maier, führt hierzu aus:

„Als Volksvertreter und Bürger Bayerns sind wir der Meinung, dass die bayerischen Schulen nicht unter Missachtung der Verfassung zu einer Bühne für die Verkündung des Islams in Bayern werden dürfen.“