Der Europäische Gerichtshof hat einer Firma recht gegeben, die das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz missbilligte.
„Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden“, so die Begründung.

Die religionspolitische Sprecherin und AfD-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, äußert sich hierzu wie folgt:

„Selbstverständlich darf in seiner Freizeit jeder tragen, was er will – wenn er oder sie es wirklich aus freien Stücken möchte. Ob ein Kopftuch dennoch nicht viel eher ein Zeichen der Unterdrückung als der Freiheit ist, sei dahingestellt.
Das Urteil des EuGH ist ein positives Signal für unsere freie Gesellschaft, die auch so bereits weitaus mehr Vielfalt zulässt als viele andere Nationen weltweit. Dennoch kann auf diese Weise eine gewisse Neutralität in unserer christlich geprägten Heimat bewahrt werden.

Wenn wir heute über das christliche Kruzifix an Schulen diskutieren – oder dies gar rechtfertigen müssen -, dann kann man im Umkehrschluss doch nicht forcieren, dass kulturfremde oder gar frauenfeindliche Religionen überall das gesellschaftliche Bild prägen.

Angesichts der Gender- und Regenbogendebatten, die derzeit überhandnehmen, würde dies nicht zusammenpassen und wäre nicht zu rechtfertigen, was der Europäische Gerichtshof angesichts des Urteils glücklicherweise erkannt hat.“