Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, hat angekündigt, im Namen seiner Fraktion vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Einführung von Islamunterricht an bayerischen Schulen Klage zu erheben. Nach Auffassung der AfD ist das Gesetz verfassungswidrig.

Zur Begründung führt der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, folgendes aus:

„Das Gesetz zum Islamunterricht an bayerischen Schulen ist aus vielen Gründen rechts- und verfassungswidrig. Neben formalen Fehlern aufgrund der Unklarheit, wer den Unterricht finanzieren soll, und der fehlenden Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände verstößt der Entwurf gegen Art. 118 I BV (Gleichheitsgrundsatz), Art. 136 BV (Achtung der religiösen Empfindungen aller Schüler), Art. 137 BV (Unterricht über die allgemeinen Grundsätze der Sittlichkeit) sowie gegen das verfassungsrechtliche Transparenzverbot (Art. 3 BV), die Religionsfreiheit (Art. 107 BV) und das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 126 BV).

Der grundlegende Widerspruch besteht darin, dass der geplante islamische Unterricht einerseits Wissen neutral vermitteln soll, andererseits aber doch Glaubensinhalte des Islam, etwa bezüglich des Monotheismus oder der Stellung Mohammeds als Propheten Gottes, verkündet werden. Beides lässt sich nicht trennen. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Verfassungsverstößen. Muslime werden rechtlich bevorzugt, da ein Islamunterricht erteilt werden soll, ohne dass eine islamische Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 136 II 2 BV gegeben ist.

Die bayerische Verfassung fordert einen einzigen Ethikunterricht für alle nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler. Durch den Islamunterricht wird aber eine neue Art von Ethikunterricht als unzulässige Mischung von Sittlichkeitslehre, Religionskunde und religiöser Verkündigung eingeführt. Überdies werden durch diesen Unterricht speziell für Muslime Anhänger anderer nichtchristlicher Religionen, wie z.B. des Buddhismus, oder auch Atheisten benachteiligt.

Ich bin zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof unserer Argumentation folgen und die Einführung dieses pädagogischen und schulpolitischen Ungetüms untersagen wird. Der Islam gehört nicht zu Deutschland und erst recht nicht zu Bayern“