Bei der gestrigen Bundestagssitzung haben die Abgeordneten kurz vor Mitternacht der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mehrheitlich zugestimmt. So wurden die Paragrafen 9 und 10 dahingehend verändert, dass die Verordnungen bezüglich der Einreisebestimmungen auch ein Jahr nach der Aufhebung „der epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ noch Geltung haben. Davon sind die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung unmittelbar betroffen.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, sagt hierzu:

„Dass diese Gesetzesänderung in einer Nachtsitzung, kurz vor der Sommerpause, klammheimlich an der Öffentlichkeit vorbei verabschiedet wurde, spricht für sich.

Es ist beschämend und des Bundestags nicht würdig, dass die Verlängerung der Grundrechtsbeschränkungen auf diese Art und Weise – ohne die notwendige öffentliche Diskussion – beschlossen wurde.

Als AfD warnen wir vor solchen Eingriffen des Staates in die Grundrechte der Bürger, vor allem wenn es dafür keine epidemiologisch zwingende Notwendigkeit gibt.

Bundes- und Staatsregierung können die Bürger nicht immer weiter nach Gutsherrenart in ihren Rechten einschränken.

Daher fordern wir als AfD die Bayerische Staatsregierung auf, sowohl in Bayern als auch auf Bundesebene die unverhältnismäßigen und überflüssigen Maßnahmen zu beenden sowie den Bürgern ihre vollständigen Freiheitsrechte wieder einzuräumen. Der Ausnahmezustand muss jetzt ein Ende haben!“