Am Bayerischen Landtag fand heute eine Anhörung mehrerer Verfassungsrechtler zu den Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Politik statt. Insbesondere nächtliche Ausgangssperren oder monatelange Berufsverbote wurden von den Experten für „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ gehalten. Auch eine Entscheidungsfindung in nichtöffentlichen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten, ohne Einbindung der Parlamente, ist vom Grundgesetz nicht vorgesehen.

Ausdrücklich verwies der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau darauf, dass durch die Änderung von Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes die Beteiligung der Landtage noch weiter eingeschränkt wird. Darüber hinaus beklagte Vosgerau eine einseitige Expertenauswahl: Die Corona-Strategie von Bundes- und Staatsregierung stütze sich lediglich auf die Meinung solcher Wissenschaftler, „die besonders radikale und kompromisslose Lockdown-Maßnahmen befürworten.“ Demgegenüber werden die Positionen anderer Fachleute, die die „Nichtunterscheidung zwischen Kranken und Gesunden, besonders Gefährdeten und eigentlich kaum Betroffenen bei gleichzeitiger Stilllegung des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens gerade aus virologischer und epidemiologischer Sicht für nicht zielführend halten“, nicht berücksichtigt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:

„Einmal mehr hat die Bundesregierung – gegen die begründeten Einwände namhafter Verfassungsrechtler und zahlreicher Virologen – eine Gesetzesverschärfung durchgedrückt, die die Grundrechte der Bürger noch weiter einschränkt. Die demokratisch legitimierten Organe werden nicht mehr in vollem Umfang einbezogen, damit die Kanzlerin ungestört ‚durchregieren‘ kann, wie es ihr beliebt. Leider kennen wir diese obrigkeitsstaatliche Methode spätestens seit der sogenannten Griechenlandrettung und der Grenzöffnung für illegale Migranten im Jahr 2015. Die verantwortlichen Politiker haben damals wie heute weder auf die massive Kritik aus weiten Teilen der Bevölkerung noch auf die Argumente der Fachleute gehört. Stattdessen wurde nun die bundesweite ‚Notbremse‘ gegen die Stimmen der AfD durchgesetzt. Für Demokratie, Rechtsstaat und Verfassungswirklichkeit in Deutschland ist das eine Katastrophe.

Ich fordere die Staatsregierung auf, eine Normenkontrollklage gegen §28b IfSG zu initiieren! Die notwendigen Neuregelungen des Bayerischen COVID-19-Schutzmaßnahmengesetzes nach Art. 80 Abs. 4 GG sollten laut dem Rat von Dr. Vosgerau und anderen Verfassungsrechtlern eine stärkere Einbeziehung der Landtage umfassen. Außerdem müssen Experten aus der Allgemeinmedizin und der Sozialpsychologie sowie den Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften zur Evaluation der Gesetzesgrundlagen herangezogen werden, um das wissenschaftliche Fundament, die nötige Transparenz und eine zureichende Handlungssicherheit zu gewährleisten.“