Die FPÖ hat im Kontext eines verhängten Versammlungsverbots im Januar dieses Jahres vor dem Verwaltungsgericht Wien gegen dieses Verbot Einspruch eingelegt. Das vorliegende Urteil des Gerichts stellt u. a. fest, dass die Corona-Maßnahmen bis dato durch keine Evidenz belegt werden konnten, die ihre Wirksamkeit stützen würde. Darüber hinaus betonen die Wiener Richter, dass die üblichen Definitionen, nach denen eine Corona-Infektion gezählt wird, nicht den Vorgaben der WHO entsprechen. Insbesondere seien die sehr fehleranfälligen AntiGen-Tests bei Personen ohne Symptome ungeeignet. Ebenfalls den Vorgaben der WHO folgend unterstreichen die Richter, dass PCR-Tests von einem Arzt durch Anamnese bestätigt werden müssten. Demnach könne der PCR-Test alleine keine Aussage über eine Infektion machen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Roland Magerl, sagt hierzu:

„Natürlich hat dieses Urteil keine Rechtswirkung für uns in Bayern, aber es ist eine politische Bombe, denn zum ersten Mal werden die PCR-Tests, sowie die Corona-Maßnahmen von einem Gericht in ihren Festen erschüttert.

Als AfD haben wir im Landtag seit Anfang der Pandemie darauf hingewiesen, dass die Corona-Maßnahmen auf keiner Evidenz basieren. Daher hatten wir immer wieder die Evaluierung der Maßnahmen gefordert.

Auch das ungeeignete Testen von symptomlosen Personen, ohne das potenziell falsch-positive Ergebnis, wie von der WHO empfohlen, durch einen zweiten Test zu verifizieren, sowie die Person von einem Arzt untersuchen zu lassen, wurde nun von den Wiener Richtern bestätigt. Ebenfalls eine Forderung der AfD, die wir seit Monaten vorbringen, ohne von den Altparteien Gehör zu kriegen.

Mit diesem Gerichtsurteil fühlen wir uns nicht nur in unserer Politik bestätigt, sondern auch bestärkt auch in Bayern die evidenzlose und willkürliche Politik von Söder und seiner Regierung zu entlarven. Die Zeit ist reif für ein ähnliches Urteil in Bayern!“