Bereits am 5. November hat der Sprecher für Verbraucherschutz der AfD-Fraktion Christian Klingen einen Antrag im Bayerischen Landtag eingebracht, der die Rücknahme der unverhältnismäßigen Schließung von Fitnessstudios gefordert hat. Am Donnerstag wurde diese Forderung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, nachdem ein Fitnessstudiobetreiber eine entsprechende Klage eingereicht hatte. Die Schließungs-Verordnung wurde laut Gericht als unverhältnismäßig eingestuft, es wurde hier von der Bayerischen Staatsregierung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Als Reaktion auf das Gerichtsurteil, hat die Bayerische Staatsregierung heute beschlossen den Indoor-Sport generell zu verbieten.

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christian Klingen, sagt hierzu:

„Sport und Bewegung sind für die körperliche wie seelische Gesundheit sehr wichtig. Daher sind die Menschen in der kalten Jahreszeit auf die Fitnessstudios angewiesen.

Umso mehr hat mich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes gefreut, die die unnötige Schließung nun gekippt hat.

Doch anstatt dieses Gerichtsurteils zu akzeptieren, hat die Bayerische Staatsregierung nun ein generelles Verbot von Indoor-Sport beschlossen.

Die skandalöse Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung offenbart die Kopf- und Hilflosigkeit der Politik von Söder und Konsorten, der die Bürger schon monatelang ausgesetzt sind.

Das ist blinder Aktionismus auf dem Rücken der Bürger!“