Bereits im September dieses Jahres hat die AfD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit Transparenz die öffentliche Kontrolle ermöglichen soll. Der AfD-Gesetzentwurf sieht ein Register für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister vor.

Ein Lobbyregister mache transparent, in welcher Form Träger privatwirtschaftlicher Interessen sowie Nichtregierungsorganisationen sich bemühen, auf die Bundesgesetzgebung oder andere politische Entscheidungen Einfluss auszuüben. Transparenz soll auch durch die „legislative Fußspur“ eingeführt werden. Das bedeutet, dass zukünftig bei Gesetzesentwürfen, Lobbyisten und externen Berater genannt werden müssen, die an den Gesetzesentwürfen mitgewirkt haben.

Eine ähnliche Initiative soll laut Medienberichten auch im Bayerischen Landtag von der Regierungskoalition demnächst vorgelegt werden.

Der innenpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, kommentiert das wir folgt:

„Die Bekämpfung von Lobbyismus und intransparenter Einflussnahme auf politische Entscheidungen ist ein Hauptpunkt unseres Grundsatzprogramms.

Daher war es nur logisch, dass die AfD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Gesetzesentwurf schon im September auf Bundesebene vorgelegt hat.

In diesem Zusammenhang befürworten wir auch als AfD-Landtagsfraktion eine vergleichbare Regelung für den Freistaat Bayern.

Lobbyismus, Korruption und undurchsichtige Verwobenheit von privatwirtschaftlichen Interessen und Nichtregierungsorganisationen mit politischen Entscheidungsträgern gefährden den demokratischen Prozess und führen langfristig zur Verringerung der Akzeptanz von Politik durch den Bürger.

Bestes Beispiel sind die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen erfolgten Vergaben von Forschungsgeldern an die Pharma-Industrie oder die intrasparente Beschaffung von Masken. Diese Liste ist beliebig fortsetzbar, was eine Forderung nach mehr Transparenz vehement untermauert.“