Die SPD-Justizministerin Christine Lamprecht hat kürzlich angekündigt, dass es Überlegungen gibt, die Insolvenzantragspflicht, um weitere Monate bis März 2021 auszusetzen. Die Insolvenzantragspflicht wurde von der Bundesregierung vom 1. März bis 30. September außer Kraft gesetzt.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, sagt hierzu:

„Die Gedanken der SPD-Ministerin, die Insolvenzantragspflicht erneut auf einen Zeitpunkt in der Zukunft zu verschieben, zeigen, dass in der Bundesregierung sowohl Mutlosigkeit, Ehrlichkeit und gefährliches Halbwissen herrschen.

Wenn die Bundesregierung durch diese Verschiebung sich ihrer Verantwortung entziehen möchte, denn schlussendlich sind die vielen anstehenden Insolvenzen Folgen einer unverhältnismäßigen und überzogenen Maßnahmenpolitik geschuldet, dann zeugt das von Schwäche und dem Unwillen, sich der Realität zu stellen.

Waren die Entscheidungen die Wirtschaft betreffend richtig, warum dann eine Insolvenzwelle fürchten, wenn sie aber nicht richtig waren, dann kommt die Verschiebung einer Vertuschung gleich, einem Vortäuschen falscher Tatsachen, ein Betrug an den Bürgern und an den Unternehmern.

Als wirtschaftspolitischer Sprecher fordere ich daher die Regierungen auf Bundes- und Landesebene auf, endlich von dieser Planwirtschaft abzulassen und den Unternehmern die Freiheit auf eigenständiges Handeln zurück zu geben.

Es muss endlich Schluss sein, mit Über-Bürokratisierung und staatlichen Eingriffen in die freie Marktwirtschaft. Die Unternehmer wollen wirtschaften und sich selbst aus der Krise führen, ohne als Bittsteller vom Staat auf Hilfen zu hoffen.

Bei ihren planwirtschaftlichen Entscheidungen haben die Bundes- und Landesregierungen vor lauter Schutzmaßnahmen die Folgeschäden ihres Handelns aus dem Blickfeld verloren.“