Am 28. April 2020 trat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die für Autofahrer zahlreiche neue Regeln und erheblich höhere Strafen bei Verstößen vorsieht. So muss künftig beim Überholen eines Radfahrers innerorts ein Abstand von 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden, und für das Parken auf einem Radweg drohen 100 Euro Strafe sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Auch sonstiges Falschparken wird strenger bestraft.

Besonders drastische Strafverschärfungen enthält der neue Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen: Wer 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro innerhalb und 60 Euro außerhalb geschlossener Ortschaften rechnen. Schon bei einer Überschreitung des innerörtlichen Tempolimits zwischen 21 und 25 km/h kommt es zu einem Fahrverbot von einem Monat, einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg. Außerorts beträgt die Strafe 70 Euro und einen Punkt; Fahrverbote werden ab 26 km/h verhängt.
Aufgrund breiter Kritik an diesen Verschärfungen arbeitet das Verkehrsministerium jedoch bereits an einer Überarbeitung des neuen Bußgeldkatalogs.

Die verkehrspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Dr. Ralph Müller und Josef Seidl, äußern sich dazu wie folgt:

„Erst erhöht der Verkehrsminister die Strafen für – tatsächliche oder vermeintliche – Verkehrssünder drastisch, dann rudert er angesichts der berechtigten Kritik etwas zurück und stellt eine Mäßigung der Verschärfungen in Aussicht. Ein klares Konzept ist nicht erkennbar – wohl aber Reglementierungssucht, machtfixierte Abgehobenheit und der Eifer, links-grüne Forderungen zu übernehmen. Mit den üblichen Parolen wie ‚Sicherheit‘, ‚Klimafreundlichkeit‘ und ‚Gerechtigkeit‘ werden Standardnarrative der grünen Autofeinde wiedergekäut. Welcher Fahrer kann aber z.B. Geschwindigkeiten von 4 km/h beim Abbiegen innerorts messen, wo ihm jetzt Schritttempo bei Fahrzeugen über 3,5 t vorgeschrieben wird? Hier wäre die Verpflichtung zum Einbau eines Abbiegeassistenten für Lkw und Busse, wie wir sie vorgeschlagen haben, weitaus zielführender. Stattdessen will CSU-Minister Scheuer dem Bürger dafür ein Bußgeld von bis zu 70 Euro abknöpfen und ihm außerdem noch einen Punkt in Flensburg verpassen.

Zu diesen legislativen Entgleisungen haben wir eine klare Meinung: Wir sagen nein zu jeder weiteren sinnlosen Verschärfung der Straßenverkehrsordnung! Kein Sonn- und Feiertags-Freiheitsverbot für Motorradliebhaber! Die weltfremde Überregulierung und die Ausbeutung der Bürger müssen ein Ende haben. Der Autofahrer darf nicht als Melkkuh missbraucht werden, um die Folgen jahrzehntelanger Misswirtschaft auszubaden.“