Die Bayerische Staatsregierung hat seit Beginn der sog. Corona-Krise zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die weitreichende Folgen für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, hatten. Darüber hinaus brachten die Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung immense Einschnitte in die Grundrechte der Bürger.

Ein kürzlich der Öffentlichkeit zugängliches internes Gutachten des Bundesinnenministeriums hat nun berechtigte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der bis dato umgesetzten Corona-Maßnahmen geweckt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Christoph Maier betont hierzu, dass es Aufgabe des Landtags ist, die Staatsregierung in ihrem Wirken und ihren Entscheidungen stets einer strengen Kontrolle zu unterziehen.

„Die neuerlichen Veröffentlichungen müssen von Seiten aller Abgeordneten Beachtung finden. Daher ist ein Untersuchungsausschuss in dieser Situation das adäquate Mittel, um Fehler, Pannen und Verfassungsverstöße parlamentarisch und auf Basis der Bayerischen Verfassung aufzuarbeiten“, so Maier.

Die AfD-Fraktion wird in diesem Zusammenhang die Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Parteien um Zusammenarbeit bitten, um eine schnellstmögliche Klärung der offenen Fragen zu erhalten.