Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben den Freistaat Bayern weiterhin fest im Griff. Bund- und Länder haben gestern, am 15. April, die weitere Vorgehensweise in der Corona-Krise festgelegt. Ministerpräsident Söder stellte die Ergebnisse heute Mittag in einer Pressekonferenz vor. Die Beschlüsse sehen nun erstmals auch Lockerungen für verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft vor.

Dazu sagt Gerd Mannes, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Die ersten Lockerungen der einschneidenden Maßnahmen gegen das Corona-Virus sind ein Schritt in die richtige Richtung. Leider sind die heute veröffentlichten Änderungen nicht schlüssig und in Teilen auch inkonsequent. Bereits bei der Einführung der Beschränkungen im März wurden zahlreiche Regelungen erlassen, die mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachzuvollziehen waren. So mussten beispielsweise Gärtnereien und Baumärkte in Bayern schließen, während sie in anderen Bundesländern geöffnet blieben. Es ist gut, dass diese nun ab 20. April auch bei uns wieder öffnen dürfen. Ab 27. April sollen auch andere Geschäfte bis 800 m² Ladenfläche wieder Kunden bedienen dürfen. Dabei stellt sich mir nun abermals die Frage nach dem gesunden Menschenverstand: Dem Virus dürfte die Ladenfläche relativ gleichgültig sein. Es geht bei der Übertragung ausschließlich um den Sicherheitsabstand zwischen den Menschen und der ließe sich in größeren Läden vermutlich sogar noch einfacher einhalten. Die Lockerungen müssen daher für alle Geschäfte im Freistaat gelten, solange sie den Abstand zwischen den Kunden gewährleisten können. Denn auch größere Geschäfte sind mit jedem weiteren Tag, an dem sie nicht öffnen dürfen, mehr und mehr in ihrer Existenz bedroht. Die Staatsregierung muss endlich begreifen, dass alleine in Bayern hunderttausende Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Daher fordere ich einheitliche Regelungen für alle Wirtschaftsbereiche: Solange die Ansteckungsgefahr gering gehalten werden kann, sollen alle Geschäfte wieder öffnen. Dies gilt auch für die Gastronomie. Und erst recht gilt es für Gottesdienste, die ebenfalls sofort wieder erlaubt werden müssen. Ein Blick nach Schweden zeigt, dass man Corona auch mit deutlich weniger strengen Maßnahmen in den Griff bekommt.“