In Deutschland liegt die Selbstversorgungsrate für den Obst- und Gemüsesektor lediglich zwischen 30 und 40 Prozent. Etwa 286.000 meist ausländische Saisonarbeitskräfte arbeiteten bislang in der Landwirtschaft und trugen maßgeblich zur Produktion bei. Die aufgrund des Coronavirus in der EU seit 25.3. veranlassten Einreiseverbote führten dazu, dass jetzt dringend benötigte Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer aus dem Ausland fernbleiben. Das stellt landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen wie Hopfen und Spargel sowie den Obst- und Gemüseanbau vor große Herausforderungen.

Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ralf Stadler, fordert daher:

„In dieser speziellen Krisensituation müssen kurzfristig Ausnahmen und Sonderregelungen geschaffen werden, um dringende und für die Lebensmittelversorgung erforderliche Arbeiten erledigen zu können. Die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung der einheimischen Bevölkerung muss absolute Priorität haben.

Freiwillige Arbeitskräfte müssen schnellstmöglich in den landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern eingesetzt werden. Alle dazu notwendigen Gesetzesänderungen sind im Eilverfahren oder per ministeriellem Erlass zeitnah durchzuführen. Das zusätzliche Einkommen für Arbeitslose oder Bezieher von Kurzarbeitergeld darf nicht auf ihren Leistungsbezug angerechnet werden, wenn sie bei der Ernte helfen. Die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen für freiwillige landwirtschaftliche Hilfskräfte bis zu einer Höhe von 1700 Euro netto muss vom Freistaat Bayern aus den Mitteln des Krisenfonds ausgeglichen wird. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte zeitweise gelockert werden, um die Zusammenarbeit zwischen Betrieben zu erleichtern.“