Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschied, darf die Bankenunion weiter bestehen. Laut dem Urteil vom 30. Juli sind die Regelungen zur europäischen Bankenaufsicht und Bankenabwicklung mit dem Grundgesetz vereinbar. Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, übt scharfe Kritik an dieser Entscheidung:

„Durch das aktuelle Urteil zur EU-Bankenunion wird die deutsche Bevölkerung wieder einmal bewusst hinters Licht geführt. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Klage prüft, gehen die Bürger von einer vollständigen und gründlichen Kontrolle des möglichen Vorliegens eines Verfassungsbruchs aus. Bei der Verlagerung von nationalen Rechten auf EU-Ebene muss dies allerdings nicht der Fall sein. Wie das Bundesverfassungsgericht selbst entschied, muss bei derartigen Fragestellungen lediglich eine ‚Ultra-vires-Kontrolle‘ durchgeführt werden. Dieses Prinzip ist lediglich eine ‚Öffentlichkeitsprüfung auf Verfassungsverstöße‘ und entspricht keiner angemessenen Prüfung des Sachverhalts.

Auch jetzt liegt nur eine ‚Ultra-vires-Kontrolle‘ vor. Das Urteil kam also nicht durch eine detaillierte Prüfung der von den Klägern vorgetragenen Vorwürfe zustande, sondern zeigt lediglich, dass das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, dass unsere Volkssouveränität, die im Grundgesetz denselben Status wie die Menschenrechte besitzt, ruhig verletzt werden dürfe – solange parallel flankierende Maßnahmen aufgebaut werden. Für mich ist diese Entscheidung ein weiterer Schritt in die Entdemokratisierung unseres Landes und ein weiterer Umbau des Staates von einer parlamentarischen Demokratie hin zu einer EU-Rätepolitik.“