Zum Thema „Kirchenasyl“ sagt Martin Böhm, bundespolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„In Immenstadt im Allgäu hat jetzt erstmals ein Pfarrer einen Strafbefehl erhalten, weil er einem afghanischen Migranten Kirchenasyl gewährt hat. Dies sollte man allerdings nicht voreilig als Trendwende bewerten, wie die Antwort der Staatsregierung auf meine aktuelle Nachfrage zu diesem Thema zeigt. Für die Kirchenasyl-Fälle beruft sie sich plötzlich auf das sogenannte ‚Selbsteintrittsrecht‘, wonach es Mitgliedstaaten freisteht, die Verantwortung für Asylverfahren zu übernehmen. Rechtliche Vorgaben für die Prüfung und Ausübung gäbe es nicht. Diese rechtliche Grauzone soll die Vereinbarung des BAMF mit den Kirchen füllen, gegen die die Staatsregierung ‚keine Einwände‘ hat. Unter Markus Söder stellt sich die CSU damit voll hinter Merkels Desaster-Migrationspolitik; von früheren Absetzbewegungen (‚Herrschaft des Unrechts‘) ist nichts mehr zu spüren. Auch Horst Seehofer hat inzwischen reichlich Kreide gefressen. Zum 31. Mai waren in Bayern 110 Personen im Kirchenasyl, davon 103 Dublin-Fälle. Die Liste führen Mittelfranken (25) und Oberfranken (18) an. Jeder dieser Fälle ist einer zu viel, mit dem Sonderrecht für die Kirchen muss endlich Schluss sein!“